2014-08-07

Ist Deutschland souverän?



In Deutschland wird dieses Thema seit einiger Zeit immer mehr diskutiert. Auch in Reden anläßlich der Montag-Demos hört man Stimmen, welche behaupten Deutschland sei nicht souverän oder gar eine GesmbH.  (https://www.youtube.com/watch?v=W1dH0anaeZ0, https://www.youtube.com/watch?v=vtBUWVoMpDQ). Die Webseite http://www.staatenlos.info/ (Rüdiger Klasen) verbreitet beispielsweise solche Thesen

Zusammengefasst :
Nazi Staatsangehörigkeit / Art. 116 GG verstößt gegen Art. 139 GG /
Friedensverträge überlagert durch 2 Plus 4 Vertrag / kein Völkerrecht /
kein Rechtsweg für BRD-Grundrechteverletzungen / keine Menschenrechte.

Die BRD ist keine Heimat. Sie hat sich am 01.01.2000 selbst das Genick gebrochen.
Ausländer geben ihre kostbare Heimatangehörigkeit ab und erwerben in der BRD den Status der Zwangsangehörigkeit vom 05.02.1934, die Deutsche Zwangsangehörigkeit.
Das Staatsangehörigkeitsrecht von 1913 wurde am 01.01.2000 vom einfachen BRD-Gesetzgeber stillschweigend mit der Zwangsangehörigkeit vom 05.02.1934 erwürgt und ausgetauscht.....


Auf der Webseite http://pravdatvcom.wordpress.com/wir-sind-staatenlos/ wird ähnliches verbreitet. 
 
Das Deutschland und Österreich durch die Entwicklung der EU-Verträge keine Demokratien und Rechtsstaaten mehr sind, bezweifle ich nicht. Prof. Schachtschneider hat das ja ausführlich dargelegt. Aber die Staatseigenschaften kann man diesen Ländern doch nicht absprechen. Die Staatlichkeit der beiden Länder, die Möglichkeit zu entscheiden und zu handeln, souverän Politik zu machen, wurde dagegen illegal und rechtswidrig zu großteil an die EU übertragen. Die Verfassungsklagen gegen den Beitritt Österreichs zur EU und die Folgeverträge kann jeder studieren. Man findet Sie auch unter http://www.webinformation.at/htm/oesterreich%20-%20klage%20eingereicht.htm. 
 
Zu dieser umfassenden Kritik an der EU kommen natürlich noch die aktuellen Entwicklungen, wie die Euro-"Rettungsschirme" (ESFS, ESFM, ESM) und die EZB-Politik der Ankäufe von "Schrott-Staatsanleihen", sowie die derzeitigen Verhandlungen mit den USA und Kanada (TTIP, TIPS, CETA).

Sehr zum empfehlen ist zu diesem Thema das Buch "DieSouveränität Deutschlands. Souverän ist, wer frei ist." von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider. Der emer. Ordinarius für Öffentliches Recht, der bekannteste Staatsrechtslehrer in Deutschland - er verfasste die wichtigsten Verfassungsklagen gegen die EU-Verträge –  klärt diese Fragen. Seine Netzseite: www.kaschachtschneider.de. Hier die Downloadseite>>>>



Prof. Schachtschneider kurz:



"Die Staatsangehörigkeit der Deutschen ist durch die Kapitulation der Reichswehr nicht berührt worden. Das ergibt sich aus Art. 116 GG. Hitlers Verordnung hat nur die Vermittlung der Reichsangehörigkeit durch die Landesangehörigkeit aufgehoben, die in Art. 110 der Weimarer Reichsverfassung geregelt war. Es gab auch eine unmittelbare Reichsangehörigkeit von Deutschen, die keine Landesangehörigkeit hatten. Materiell hat die Verordnung nichts an der Reichsangehörigkeit geändert. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist im StAG geregelt. Die Verordnung von 1934 ist dadurch gegenstandslos und deswegen aufgehoben worden. Art. 116 GG fällt nicht unter Art. 139 GG, schon nicht, weil er selbst im Grundgesetz steht. Außerdem gibt es keine alliierte Vorschrift zur Staatsangehörigkeit, die irgendetwas mit der Befreiung... zu tun hätte".  

 Kopp-Verlag hat folgende Sätze veröffentlicht:

»Die Grenzen der inneren Souveränität des Staates werden ständig missachtet, indem die Verfassung, der Kern des Verfassungsgesetzes, deren Strukturprinzipien und die Menschenrechte, verletzt werden. Gegenwärtig geschieht das durch die Euro-Rettungspolitik, einen Staatsstreich. Ohnehin kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass die deutsche Politik weniger das Wohl Deutschlands verfolgt, als fremden Interessen dient. Freilich werden diese als deutsches Interesse, gar als Staatsräson Deutschlands ausgegeben, insbesondere die überzogene Integration Deutschlands in die Europäische Union. Aber das ›vereinte Europa‹ im Sinne der Präambel und des Art. 23 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes ist nicht der zentralistische Großstaat, sondern ein Europa des äußeren und inneren Friedens, das nur ein Europa der Völker, ein europäisches Europa sein kann, im Übrigen ganz Europa, zu dem auch Russland, nicht aber die Türkei gehören. Das vereinte Europa sind nicht die zu einem Bundesstaat entwickelten Vereinigten Staaten von Europa, die mit dem Euro und jetzt dessen Scheitern erzwungen werden sollen.«

»Das Grundgesetz verfasst das deutsche Volk zu einem Staat, nicht irgendeine Bevölkerung. Das folgt aus der Präambel und aus dem Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG. Die ›Deutschen‹ im Sinne der Präambel und des Art. 20 Abs. 4 GG sind die deutsche Ethnie. Zwar ist die Staatsangehörigkeit durch das Staatsangehörigkeitsrecht formalisiert, aber sie darf nicht beliebig zugesprochen werden, sodass das Deutsche des Deutschen Volkes verlorengeht. Naturalisation ist ihrem Prinzip nach eine Ausnahme aus familiären Gründen. Das Deutsche ist durch die Herkunft und eine christlich fundierte, aufklärerische kulturelle Einheit bestimmt. Deutschland ist aus der Spracheinheit der Menschen in der Mitte Europas entstanden. Das Grundgesetz verfasst Deutschland nicht als Einwanderungsland. Das Prinzip des Deutschen steht nicht zur Disposition des Gesetzgebers, auch nicht des verfassungsändernden Gesetzgebers (Art. 79 Abs. 3 GG).«

»Die deutsche Staatsrechtslehre schreibt, wenn nicht von Georg Jellinek, dann von Carl Schmitt ab, anstatt Immanuel Kant, den wegweisenden Freiheits- und Rechtslehrer und geistigen Vater des Grundgesetzes, und dessen besten Schüler Karl Jaspers zu studieren. Die Herrschaftsideologie hat im modernen Staat Hegel nicht nur begründet, sondern tief in das Denken und Fühlen deutscher Eliten eingesenkt, mit verheerenden Wirkungen.«

»Eine ›Herrschaftsordnung‹ kann nicht ›rechtsstaatlich‹ sein, weil Herrschaft dem Begriff nach Willkür ist. Recht kann, wie darzulegen sein wird, nur als Wirklichkeit von Freiheit gedacht werden.«






6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Schramm,

eine Staatsangehörigkeit der BRD gibt es nicht. Das Schreiben auch die BRD Behörden. (Landkreis Demmin)

1. Wichtig ist: Der Deutsche Staatenbund mit der Verfassung von 1871 und die Bundesstaaten wie z.B. Preußen mit seiner Verfassung von 1850 (durch die Staatsangehörigen mit ihrem Blut erstritten) wurde 1918 seiner Organisation beraubt. Die Rechtsfähigkeit ist immer erhalten geblieben.
2. Ab 1918 gibt es nur noch Mandatsregierungen die keine Gesetze erlassen können sondern nur Verordnungen, Anordnungen und Empfehlungen.
Warum greift die BRD wohl bei der ZPOEG / StPOEG auf das Einführungsjahr 1877 zurück?
3. Die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Bundesstaates haben wir nie verloren. Die Verfassungen 1871 / 1850 können nur vom Souverän verändert werden. Das ist aber nie passiert.
4. Laut letztem gültigen Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG 1913 wird man Staatsangehöriger durch Geburt. § 4.1.
Wer seine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen kann ist automatisch Staatsangehöriger eines Bundesstaate.
5. Laut Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1913 sind wir vor Enteignung und Plünderung geschützt. (Artikel 46 / 47)
6. Um uns nach dem Krieg trotzdem ausrauben zu können wurde die BRD gegründet. Vertragsrecht bricht Völkerrecht. Jeder hat freiwillig mit dem neuen Besatzungskonstrukt BRD im Unwissen einen Vertrag geschlossen. Danach kam 1952 der sogenannte Lastenausgleich mit 50 % Abgabe des Vermögens. Bei Immobilien mit Zinsen auf 30 Jahre waren es eher 100 %!
Das gleiche "Spiel" scheint wieder geplant zu sein.

Wie kommt man aus der Nummer wieder heraus? Wer sich bewusst ist was man mit uns vor hat, wird sich von der BRD trennen und sich wieder auf seine Wurzeln besinnen. Siehe auch:

Deutsche Ansichten zu Einigkeit und Recht und Freiheit Analyse des Systems “Deutschland” :

http://workupload.com/file/gExuCxwY
http://www.loaditup.de/817257-mc3ucw87h4.html

Frei und wieder souverän werden können wir nur,
wenn nach der HLKO ein Friedensvertrag zum WKI und WKII abgeschlossen wird.
Da der Deutsche Kaiser nicht mehr lebt und das Deutsche Reich nicht organisiert ist, kann das nur der Deutsche Souverän !

Wichtig ist noch: Laut HLKO .......

Wenn Kriegserklärungen ausgetauscht wurden, werden die Kampfhandlungen durch einen Waffenstillstand unterbrochen - aber nicht beendet !!!

Im SHAEF-Gesetz der Alliierten von 1944 steht:

SHAEF-Gesetz Nr. 52 Sperre und Kontrolle von Vermögen, Artikel I, Arten von Vermögen:
(b) Regierungen, Staatsangehörige oder Einwohner von Staaten, mit Ausnahme des Deutschen Reiches, die sich mit einem Mitglied der Vereinten Nationen zu irgend einem Zeitpunkt seit dem 1. September 1939 im Kriegszustand befanden, und Regierungen, Staats- angehörige und Einwohner von Ländern, die seit diesem Tage von den vorgenannten Staaten oder von Deutschland besetzt waren;"

Das heiß:
1. Der WKI und II sind nicht beendet.
2. Die Alliierten können alle besetzten Gebiete der Kontrolle und Beschlagnahme von Vermögen unterwerfen. (Siehe Libyen, Ukraine usw.)
3. Das alles kann nur der Friedensvertrag ändern.
4. Es liegt in unserer Verantwortung den Kriegszustand zu beenden und Europa und dem nahen und mittleren Osten den Frieden zu bringen.

Siehe auch:

Mahnwache für Frieden in Herford am 21.072014
Hier wird der Weg zu Frieden ab Minute 19 erklärt.
Solange Deutschland keinen Friedensvertrag hat,
befindet sich lauf SHAEF-Gesetz ganz Europa und
der nahe und mittlere Osten noch im Kriegszustand.

http://www.youtube.com/watch?v=rB0AJRmK20Y (15 Mahnwache Herford)

"Es gibt keinen Frieden für die Furchtsamen und Uneinigen." Charles de Gaulle

"Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg." Mahatma Gandhi (1869 - 1948)

IrlandsCall hat gesagt…

Was scheren mich Gesetze, die von Menschen lange vor meiner Zeit unterschrieben wurden die ich nicht kenne, die ich nicht gewählt und denen ich kein Mandat dafür erteilt habe?
Ich bin als freier Mensch geboren. Niamnd hat das Recht Verträge in meinem Namen ohne meine ausdrückliche Zustimmung zu verfassen oder zu erlassen. Dieses Recht der Freiheit kann auch durch keinen Menschen oder kein Papier erodiert werden. Das einzige was sie können ist Gewalt anwenden. Und das hat rein gar nichts mit Recht zu tun.

Anonym hat gesagt…

Hallo IrlandsCall,

wenn es so einfach wäre. Unsere Vorfahren haben
mit ihrem souveränen Staat (bis 1918) Verträge
geschlossen.
Die sind auch für uns als Nachkommen bindend.
Die Verträge sind übrigens recht gut !

Der Besatzer hat laut diesem Vertrag (HLKO)
Rechte und Pflichten.

Wir haben das Recht den Friedensvertrag zu
fordern. Alles andere regelt sich dann von
selbst - auch die Freiheit !!

Lies Dir mal die "Deutschen Ansichten" durch ....

Anonym hat gesagt…

@ IrlandsCall, ganz simpel gesagt - du hast recht. Das ist das einzig wahre gesetz, alles andere wurde künstlich von Kirche und Staat erschaffen und etbehrt jeder Grundlage, geschweige denn Legitimation.

Kurz gesagt, unser ganzes Rechtssystem basiert lediglich auf einem leeren GLAUBEN an die Obrigkeit, nicht anders als irgendeine Religion. Das ist Fakt.

Einzige Ausnahme die wenigen freien Staaten wie die alte USA (alte, da seit 1933 ununterbrochen in Notstand - siehe Homepage von whitehouse.org und suche "national emergency"), da kann man daher auch nur von der Vergangenheit reden.

Einen Spruch zitiere ich hier, sagt es besser als ich könnte:
"Wer nicht bereit ist mit mir zu sterben, hat auch kein Recht, mir vorzuschreiben, wie ich zu leben habe."

Das, kombiniert mit dem ur-Menschlichen "tue anderen keinen Leid an" ist das ganze Gesetz, was die Menschheit eigentlich braucht.

Anonym hat gesagt…

^ Dass die Menschheit braucht" sollte das heißen...

Helmut Schramm hat gesagt…

Wie geschrieben hat Prof. Schachtschneider in seinem Buch Souveränität Deutschlands sehr ausführlich die Situation Deutschlands beschrieben.

(das Deutsche Reich besteht weiter, die BRD ist eine Verfassung, durch den 2+4-Vertrag wurde Deutschland souverän, auch mit Feindstaatsklausel, Die SHAEF Gesetze gelten nicht mehr. Deutschland wie Österreich hat Staatseigenschaft, aber die Staatlichkeit verloren. Die wichtigsten Politiken sind EU-Organen - ohne die Völker zu fragen - zur gemeinsamen Ausübung übertragen worden. Das ist meiner Meinung nach nicht rechtmäßig und gegen die Grundrechte.

Es gibt auch Kriege ohne Kriegserklärung und Frieden ohne Friedensverträge. Deutschland ist einwandfrei souverän, trotz Besatzung und Fremdbestimmung, weil ja die Bürger einen Staat ausmachen und deren Freiheit niemand nehmen kann. Die Bürger sind souverän und damit frei, auch wenn Ihnen die Freiheit derzeit zu unrecht genommen wird.